Ordnung
Friedhofsgebührenordnung
für die Friedhöfe der römisch - kath. Pfarrei Mariä Himmelfahrt Schirgiswalde
Friedhof an der Pfarrkirche und an der Kreuzkapelle in Schirgiswalde
Friedhof in Großpostwitz, OT Hainitz
§ 1
Gebührenpflicht
Für die Benutzung der Katholischen Friedhöfe und seiner Bestattungseinrichtungen, sowie für weitere Leistungen der Friedhofsverwaltung werden nach Maßgabe dieser Ordnung Gebühren erhoben.
§ 2
Gebührenschuldner
Zur Zahlung der Gebühren verpflichtet ist der Nutzungsberechtigte oder die Person, in deren Auftrag der Friedhof oder die Bestattungseinrichtungen benutzt werden. Ist eine Personenmehrheit Gebührenschuldner, so haftet jede einzelne Person als Gesamtschuldner.
§ 3
Fälligkeit und Einziehung der Gebühren
Die Gebühren sind im voraus, spätestens jedoch bei Inanspruch-nahme der Leistungen an die Friedhofskasse zu entrichten.
Vor Zahlung der Gebühren oder Leistung entsprechender Sicherhei- ten können Bestattungen nicht verlangt werden.
(3) Über Widersprüche gegen die Gebührenerhebung nach dieser Ord-
nung entscheidet der Kirchenrat der Pfarrei.
(4) Die Gebühren unterliegen der Beitreibung im Verwaltungszwangsver-
fahren nach den staatlichen Bestimmungen.
§ 4
Stundung und Erlass von Gebühren
Die Gebühren können im Einzelfall aus Billigkeitsgründen wegen persönlicher oder sachlicher Härten gestundet sowie ganz oder teilweise erlassen werden. Entscheidungen hierzu trifft der Kirchenrat der Pfarrei.
§ 5
Gebührentarif
I. Grabnutzungsgebühren
1. Wahlgrabstätten
1.1 für Sargbestattung
(Verstorbene bis 5 Jahre, Nutzungszeit 15 Jahre,
ein Jahr 8,00 €) 120,00 €
1.2 für Sargbestattung
(Verstorbene über 5 Jahre, Nutzungszeit 20 Jahre 210,00 €
für 1 Grablager, ein Jahr 10,50 €)
Doppelstelle, ein Jahr 21,00 € 420,00 €
2. für Urnenbeisetzung
(Nutzungszeit 20 Jahre für 1 Grablager bis 2 Urnen,
ein Jahr 8,00 €) 160,00 €
3. Für Mehrfachstellen erhöhen sich die Gebühren
nach Anzahl der Grablager.
II. Friedhofsunterhaltungsgebühr
Von den Nutzungsberechtigten wird eine Friedhofsunterhaltungsgebühr von
15,50 € je Grablager und Jahr erhoben. Die Friedhofsunterhaltungsgebühr ist jeweils bis zum 30.09. des laufenden Jahres fällig.
III. Bestattungsgebühr
1. Grundgebühr
1.1 Sargbestattung (Verst. bis 5 Jahre) 230,00 €
1.2 Sargbestattung (Verst. über 5 Jahre) in Schirgiswalde 460,00 €
1.3. Sargbestattung (Verst. über 5 Jahre) in Großpostwitz 360,00 €
1.2 Urnenbeisetzungen 230,00 €
2. Besondere Gebühren
2.1 Gebühr für die Benutzung der Friedhofskapelle
und Kreuzkapelle in Schirgiswalde 50,00 €
2.2. Gebühr für die Benutzung der Friedhofskapelle
in Großpostwitz 25,00 €
2.3. Gebühr für die Benutzung der Ruhekammer
in der Friedhofskap. an der Pfarrkirche 10,00 €
IV. Gebühren für Umbettungen
1. Umbettungen auf demselben Friedhof - Bestattungsgebühr
plus 50%
2. Ausbettungen zur Überführung auf einen fremden Friedhof – Bestattungsgebühr (außer Transportkosten)
3. bei Erschwernis zuzüglich des Mehraufwandes nach Stundensatz und
Materialeinsatz
4. Einbettungen bei Überführung von einem fremden Friedhof – Bestattungsgebühr
V. Genehmigungsgebühren
1. Genehmigungsgebühr für die Errichtung oder
Veränderung eines Grabmals 22,00 €
2. Gebühr für die Ausstellung einer Berechtigungs-
karte für Gewerbetreibende 18,00 €
VI. Sonstige Gebühren
1. Überlassung einer Friedhofsordnung 1,00 €
2. Zweitausfertigungen von Bescheinigungen
der Friedhofsverwaltung 6,00 €
3. Umschreiben von Nutzungsrechten 6,00 €
4. Mahngebühren 2,50 €
VII. Besondere zusätzliche Leistungen
Für besondere zusätzliche Leistungen, die im Gebührentarif nicht vorgesehen sind, setzt die Friedhofsverwaltung die zu zahlende Gebühr von Fall zu Fall nach dem tatsächlichen Arbeits- und Materialaufwand fest.
§ 6
Öffentliche Bekanntmachung
Diese Friedhofsordnung und alle Änderungen hierzu bedürfen zu ihrer Gültigkeit der öffentlichen Bekanntmachung.
§ 7
Inkrafttreten
1. Diese Gebührenordnung bedarf der Genehmigung durch das Bischöfliche Ordinariat des Bistums Dresden-Meißen und tritt am Tage der Veröffentlichung in Kraft.
2. Die Friedhofsgebührenordnung behält ihre Gültigkeit auch dann, wenn auf Grund einer Nachkalkulation der tatsächlich entstehenden Kosten Veränderungen einzelner Gebühren erforderlich sind.Mit Inkrafttreten dieser Friedhofsgebührenordnung tritt die Friedhofs-gebührenordnung vom 09.12.1993 außer Kraft.
Schirgiswalde, den 21. Februar 2002
Pfarrer Alexander Paul, Kirchenrat
Vorstehende Friedhofsgebührenordnung wird hiermit kirchenaufsichtlich
genehmigt.
Dresden, den 12. März 2002
Bistum Dresden-Meißen
Bischöfliches Ordinariat
Weihbischof G. Weinhold
Generalvikar
Änderung und Ergänzung der Friedhofsgebührenordnung für die Friedhöfe der Römisch-Katholischen Pfarrei
Mariä Himmelfahrt in Schirgiswalde
vom 12. März 2002Änderung und Ergänzung § 5 Gebührentarif
III. Bestattungsgebühr
1.3. Sargbestattung (Verst. über 5 Jahre) in Großpostwitz 460,00 €
1.5. Für den Abbau der Grabeinfassung und des Grabsteins bei einem
bestehenden Grab werden zusätzlich folgende Gebühren erhoben:
Einzelstelle mit Einfassung 40,00 €
Einzelstelle mit Einfassung und Grabstein 50,00 €
Doppelstelle mit Einfassung 50,00 €
Doppelstelle mit Einfassung und Grabstein 60,00 €
VIII. Gräbergemeinschaftsanlage
Gebühr für Benutzung der Gräbergemeinschaftsanlage 998,00 €
(In der Summe sind die Kosten für Schrift und Pflege enthalten)
Zuzüglich zu der Benutzungsgebühr für Gräbergemeinschaftsanlagen kommen die Bestattungs-, Grabnutzungs- und Friedhofsunterhaltungsgebühren.
§ 7
Inkrafttreten
Diese vom Bischöflichen Ordinariat Dresden-Meißen am bestätigte Veränderung und Ergänzung des § 5 der Friedhofsgebührenordnung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.
Schirgiswalde, 24.04.2007
Dresden, 08. Mai 2007

