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Der derzeitige Pfarrgemeinderat ist der 10. Pfarrgemeinderat in der Pfarrgemeinde seit der Einführung im Jahr 1969. Er wurde am 12. November 2006 gewählt und setzt sich aus 3 geborenen, 11 gewählten und 9 berufenen Mitgliedern zusammen.
Vorsitzender des Pfarrgemeinderates: Konrad Thomas, Schirgiswalde
Mit Hinweisen, Anfragen, Anregungen und Kritik (und vielleicht auch Lob?) wenden Sie sich bitte an folgende E-Mail: pgr@kath-gemeinde-mariae-himmelfahrt.de
Auch unser Pfarrgemeinderat bemüht sich, den in der Ordnung für Pfarrgemeinderäte im Bistum Dresden-Meißen festgelegten Aufgaben und Grundsätzen gerecht zu werden, die nachfolgend aus genannter Ordnung aufgeführt sind.
Die Aufgaben des Pfarrgemeinderates Der Pfarrgemeinderat trägt Mitverantwortung für alle pastoralen Aufgaben, die gemeinsame Beratung und gemeinsames Handeln erfordern.
Der Pfarrgemeinderat soll die Wünsche und Anregungen der Pfarrgemeinde entgegennehmen. Jedes Gemeindemitglied hat das Recht, sich an den Pfarrgemeinderat zu wenden.
1. Aufgabenbereiche des Pfarrgemeinderates sind insbesonderes:
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Gottesdienst (z.B. Mitberatung bei Gestaltung und Zeitpunkt),
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Verkündigungsdienst (Förderung von Bibelkreisen, Arbeitskreisen für religiöse Fragen, Gesprächskreise zu Problemen der Verkündigung, der religiösen Kinder- und Erwachsenenbildung, Zeugnis nach außen und Dienst an der Welt im Geiste des Evangeliums),
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Ehe und Familie (Familienkreise und Erwachsenenseminare),
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Kinder- und Jugendarbeit (RKW, Jugendgruppen),
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Diakonie (Altenseelsorge, Krankendienst, Wohnviertelapostolat, Kontakte mit Fernstehenden),
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Ökumene (Kontakt zu Nachbargemeinden anderer Konfessionen, Unterstützung ökumenischer Veranstaltungen),
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Bauvorhaben (Gestaltung und Erhaltung von seelsorglich genutzten Räumen).
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2. Der Pfarrgemeinderat soll sich in seiner Arbeit von folgenden Grundsätzen leiten lassen:
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Er berät und unterstützt den Pfarrer in der Leitung der Gemeinde und verwirklicht dadurch Recht und Pflicht der Laien, das Leben der Pfarrgemeinde mitzugestalten und mitzuverantworten.
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Er bezieht möglichst viele Gemeindemitglieder in die Mitarbeit und Verantwortung ein;
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er regt die Arbeit der Gruppen in der Pfarrgemeinde an, fördert sie und stimmt sie aufeinander ab;
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er ist offen für das kirchliche Leben im Dekanat, im Bistum und in der Welt;
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er bemüht sich bei seinen Beratungen um brüderliche Einmütigkeit und strebt Entscheidungen mit großer Übereinstimmung an;
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er bemüht sich um eine ausreichende Information der Gemeinde, hält einen guten Kontakt zu derselben, zu ihren Gruppen und zu den einzelnen Gläubigen.
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(Ordnung für Pfarrgemeinderäte im Bistum Dresden-Meißen)
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